Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
der ELIANE Zimmermann 💎 Personal Mastery & True Leadership
Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integraler Bestandteil von unseren Mentoring Verträgen, unseren online & offline Service Angeboten, die eine kompetente Beratung, Coaching, Mentoring, Hypnose, Seminarleitung, Workshop- und Kursleitung, Training und Moderation (in Folge Mentoring genannt) von Einzelpersonen (online und persönlich), Institutionen und Organisationen (in Folge Auftraggebern genannt) durch die ELIANE Zimmermann | Personal Mastery & True Leadership (in Folge ELIANE genannt) in den u. a. im Berufsfeld des Mentoren und Beratergewerbes dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
1 Geltungsbereich und Umfang
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und ELIANE gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt, von der Firma gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von ELIANE ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2 Umfang des Mentoring und Beratung Auftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Mentoring und Beratung Auftrages oder sonstigen Service Auftrag wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 ELIANE ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Partner/Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschliesslich durch ELIANE selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich ELIANE zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch ELIANE anbietet.
3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Mentoring und Beratung Auftrages an seinem Geschäftssitz oder bei ELIANE ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Wirken erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird ELIANE auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ELIANE auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ELIANE bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Institutionen oder Organisationen bereits vor Beginn der Tätigkeit seitens ELIANE von dieser informiert werden.
4 Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von ELIANE zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5 Berichterstattung
5.1 ELIANE verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und möglichen Partner/Dritte entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen über den Prozess und dessen Fortschritt Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber insofern vereinbart in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 ELIANE ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht/Nutzung
6.1 Die Urheberrechte an den von ELIANE und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei ELIANE. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von ELIANE zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung seitens ELIANE – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoss des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt ELIANE zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6.3 Die Verwendung beruflicher Äusserungen der ELIANE zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoss berechtigt die ELIANE zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
6.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der ELIANE sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschliesslich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist eine Entschädigung zu leisten.
7 Gewährleistung
7.1 ELIANE ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. ELIANE wird den Auftraggeber hier unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8 Haftung
Die ELIANE und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung und stets mit bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber Dritten werden vollumfänglich abgelehnt und ausgeschlossen.
9 Sonderregelung Haftung Hypnose
Der Auftraggeber bestätigt durch Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder eines online Angebots, welche die Anwendung einer Hypnose oder Trance beinhaltet von ELIANE, dass er über Folgendes im Klaren ist:
9.1 Hypnose allein stellt keine Erfolgsgarantie dar. Der Auftraggeber muss die Veränderung wollen und durch Hypnose offen und motiviert sein, an sich zu arbeiten.
9.2 Im Rahmen der Hypnose wird kein Heilversprechen abgegeben, keine medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Diagnose gestellt und auch keine medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Heilbehandlung vorgenommen.
9.3 Die Hypnose ersetzt keinerlei medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Diagnose / Therapie. Es liegt in der Eigenverantwortung des Auftraggebers, hierzu im Bedarfsfall einen Arzt, Psycho- oder Physiotherapeuten zu konsultieren.
9.4 Die Hypnosebehandlung, die Nutzung eines online Services mit Hypnose oder eines online Produkts mit Hypnose erfolgt auf Eigenverantwortung. Für direkte oder indirekte materielle, gesundheitliche, psychische oder ideelle Schäden irgendwelcher Art, die während der Behandlung, Nutzung oder danach entstehen sollten, übernimmt die ELIANE und deren Hypnosetherapeuten keinerlei Verantwortung bzw. Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Dritte (z.B. Ehepartner); egal ob im privaten oder beruflichen Kontext.
9.5 Die Anwendung und Nutzung von Hypnose Dienstleistungen und Produkten wird abgeraten bei Schwangerschaft, Psychose (Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene /. „Major» Depression), Suizidalität bzw. Suizidgefährdung, kürzlich (kürzer als 6 Wochen) erlittene(r) Thrombose / Herzinfarkt oder Schlaganfall und Epilepsie.
9.6 Bei Einnahme von Psychopharmaka, bitte zuerst durch den behandelnden Arzt abklären lassen, ob eine Hypnose Anwendung auch als Selbsthypnose in Form eines online Produkts in Frage kommt. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Hypnosewirkung bei der Einnahme von trizyklischen Antidepressiva ungenügend sein kann.
10 Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Die ELIANE, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Partner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, zu Stillschweigen zu bewahren über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Information, die es über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
10.2 Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die ELIANE schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
10.3 Des Weiteren verpflichtet sich ELIANE über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
10.4 ELIANE ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Es hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoss gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoss.
10.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
10.6 ELIANE ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet ELIANE Gewähr, dass hier für sämtliche erforderlichen Massnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10.7 Um den ELIANE Newsletter zu beziehen, steht ein Anmeldeformular auf der Website zur Verfügung. Dabei wird das sogenannte Double-Opt-In Verfahren genutzt. Eine Bestätigungsmail wird an die registrierte E-Mail Adresse gesendet, mit der Bitte um Bestätigung. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn der in der Bestätigungsmail enthaltene Aktivierungslink angeklickt wird. Die damit übertragenen Daten werden ausschliesslich für den Versand des Newsletters sowie Informationen oder Angebote enthalten.
Sämtliche Daten werden an den Newsletter Anbieter verschlüsselt übermittelt. Dem Newsletter Anbieter ist es untersagt, die Daten für andere Zwecke als für den Versand des Newsletters zu nutzen. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Daten ist nicht gestattet. Es handelt sich um einen zertifizierten Newsletter Software Anbieter, welcher nach den Anforderungen der DSGVO und des BDSG sorgfältig ausgewählt wurde.
Die Einwilligung zur Speicherung der Daten und deren Nutzung zum Newsletter-Versand können jederzeit widerrufen werden, z.B. über den Abmelde-Link im Newsletter.
11 Honoraranspruch
11.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) angegeben. Die ELIANE behält sich das Recht vor, Preisänderungen jederzeit vorzunehmen.
11.2 Die Zahlung der Einzelberatung erfolgt bar oder mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten vor jeder Online Sitzung. In Einzelfällen oder bei grösseren Beratungsaufträgen mit Rechnungsstellung zahlbar innert 10 Tagen. Online Beratungen sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Online Angebote, Services und Produkte sind sofort fällig oder je nach Zahlungsmodalität, die der Kunden ausgewählt hat. Das Honorar für Seminare-, Workshops-, Trainings- und Moderationsaufträge ist zu 50% als Vorauszahlung bei Vertragsunterzeichnung zu leisten und die restlichen 50% nach der erbrachten Leistung sofort fällig.
11.3 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass für unentschuldigte oder nicht wahrgenommene Termine das volle Honorar geschuldet wird, ebenso für den Fall, dass ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde. Wird ein Seminar-, Workshop-, Training- oder Moderationstermin weniger als 2 Wochen vorher abgesagt, so wird das volle Honorar verrechnet. Des Weiteren gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Drittdienstleisters (z.B. Seminarhotel).
11.4 Bei der Unterzeichnung des Vertrages werden 50% der vereinbarten Leistungen sofort zur Zahlung fällig. Nach Vollendung der vereinbarten Leistungen erhält ELIANE die restlichen 50% des Honorars gemäss der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und ELIANE.
11.5 ELIANE ist berechtigt gemäss Auftragsumfang und dem Arbeitsfortschritt entsprechend allfällige Zwischenabrechnungen zu erstellen und in Rechnung zu stellen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die ELIANE fällig.
11.6 ELIANE wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.7 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch die ELIANE vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten, wenn nicht anders vereinbart.
11.8 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die ELIANE, so behält ELIANE den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die ELIANE bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.9 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist ELIANE von ihren Verpflichtungen, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11.10 Die Kosten für Hypnose und Coching werden von den Krankenkassen in der Schweiz nicht übernommen. Trotzdem kann es sich lohnen nachzufragen.
Die Dienstleistungen von ELIANE sind in der Schweiz als Weiterbildung / Coaching / Supervision steuerlich abzugsberechtigt.
12 Elektronische Rechnungslegung
ELIANE ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die ELIANE ausdrücklich einverstanden.
13 Vertragsdauer
13.1 Beratungsverträge der ELIANE enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsprozesses und gemäss der schriftlichen Vereinbarungen.
13.2 Der Beratungsvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder,
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist bestehen und dieser auf Begehren von ELIANE weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung seitens ELIANE eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren
14 Mediation / Ombudsstelle
13.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur aussergerichtlichen Beilegung des Konfliktes einen Beizugs der Ombudsstelle des Berufsverbandes BSO. (Telefon 031 382 44 82). Sollte darauf basierend inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
13.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren schweizerisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäss in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Schweizer Recht. Auf die Rechtsbeziehung zwischen ELIANE und dem Auftraggeber ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV. Erfüllungsort ist der Sitz der ELIANE. Klagen sind beim zuständigen Gericht im Kanton Zug einzubringen.
Der Gerichtsstand ist Zug / Switzerland.
© ELIANE Zimmermann | Personal Mastery & True Leadership, Zug / Switzerland, all rights reserved.